Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung grundsätzlich nach einem ähnlichen Ablauf ab: Zuerst prüfen Bauwillige, ob das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben wie Bebauungsplan und sonstigen Regelungen zur Art und zum Maß der Nutzung vereinbar ist. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, bevor die Genehmigung erteilt wird. Auch wenn die Musterbauordnung als Orientierung dient, regelt jedes Bundesland die Details in seiner Landesbauordnung. Das betrifft zum Beispiel, welche Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig sind oder in welchen Fällen ein verfahrensfreies bzw. genehmigungsfreies Bauen möglich ist. Ebenso unterscheiden sich die Anforderungen daran, wer den Bauantrag bauvorlageberechtigt erstellen und einreichen darf, und wie die Verfahren organisiert sind.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Frankfurt (Oder)

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Frankfurt (Oder). Brandenburg nutzt ein eigenes Landesportal, das Virtuelle Bauamt Brandenburg (VBA) - der Rollout auf alle Bauaufsichtsbehörden läuft schrittweise.

Zum Virtuellen Bauamt Brandenburg

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Brandenburg

In Brandenburg gibt es wie in anderen Bundesländern auch Vorhaben, die ohne Genehmigung umgesetzt werden dürfen. Für Bauherren ist entscheidend, die Voraussetzungen dafür sauber zu prüfen, denn „verfahrensfrei“ bedeutet nicht automatisch „beliebig“. Achten Sie besonders darauf, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich passt und ob die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für die spätere Kontrolle vollständig sind. Selbst wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sollten Sie die Ausführung frühzeitig mit den zuständigen Stellen abstimmen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Frankfurt (Oder).

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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